23-Jähriger verletzt Polizeibeamte

Bad Nenndorf (pol-17.10.17). Am vergangenen Samstag, gegen 18.50 Uhr, wurde die Polizei in Bad Nenndorf alarmiert, da eine Person ein Grundstück in Lauenau widerrechtlich betreten hatte und dieses nicht wieder verlassen wollte. Beim Eintreffen der Beamten stellen sie einen polizeibekannten 23-jährigen Mann aus Bad Nenndorf fest. Gegen den jungen Mann bestand ein schriftliches Betretungsverbot. Bei seinem widerrechtlichen Betreten hatte er zwei Fahrzeuge auf dem Grundstück sowie eine Tür beschädigt.

Als die Beamten den Verursacher ansprachen, schlug dieser unvermittelt mit der Faust zu und verletzte einen 54-jährigen Polizeibeamten im Gesicht. Bei der anschliessenden zwangsweisen Ingewahrsamnahme wurde der zweite Beamte am Fuß verletzt. Nach einer ärztlichen Inaugenscheinnahme konnte der Täter die Gewahrsamszelle der Bad Nenndorfer Polizei nach Hause verlassen. Obwohl die beiden Polizeibeamten erheblich verletzt wurden, setzten sie nach einer ambulanten Versorgung im KKH Stadthagen ihren Dienst fort.

Wegen der begangenen Taten wurden Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung eingeleitet. Am Sonntag, 15.10.2017, gegen 18.15 Uhr, wurde der Dienststelle in Bad Nenndorf mitgeteilt, dass der Tatverdächtige sich wieder auf dem Grundstück des Vortages aufhalten würde. Aufgrund der Vorkommnisse vom Samstag unterstützte eine Funkstreifenwagenbesatzung aus Stadthagen die Kollegen. Kurz vor Eintreffen der Unterstützung wurde der 23-Jährige in einem Pkw in der Nähe des Tatortes entdeckt.

Die Polizeibeamten sprachen ihn an und forderten ihn in einer Gefährderansprache eindringlich auf, sich an die schriftliche Anordnung des Betretungsverbotes zu halten. Weitergehende Konsequenzen im Falle der Nichtbeachtung wurden ihm dabei geschildert. Aufgrund der Äußerung des jungen Mannes, auch weiterhin zurückzukehren, ordnete der Polizeibeamte eine Ingewahrsamnahme an. Auch dieser Maßnahme widersetzte sich der Tatverdächtige, trat und schlug unkontrolliert um sich. Dabei traf er einen der eingesetzten Beamten am Bein.

Auch der Beamte musste im KKH ambulant behandelt werden, konnte jedoch den Dienst an dem Abend nicht mehr fortsetzen. In der Dienststelle wurde der Festgenommene auf mögliche Alkohol- oder Medikamentenbeeinträchtigung untersucht und dann, nach einer erneuten eindringlichen Aufklärung über die möglichen Folgen weiterer Taten, noch am Abend wieder entlassen. Weitere Strafanzeigen folgen.

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