AfA-Kritik an geplanten Handelsabkommen
Landkreis (mm-29.05.15). Große Nachteile für die Arbeitnehmer und insgesamt für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sieht die Schaumburger SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in dem geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA, dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) der EU mit Kanada sowie dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen der EU, den USA und weiteren Staaten. Dies erklärte der Schaumburger Vorsitzende der AfA, Matthias Schrade, in einer Pressemitteilung nach einer offenen Vorstandssitzung mit dem Referenten, Andreas Brändle (Attac).
Die positiven Auswirkungen von TTIP/CETA würden gering sein, der Abbau von Arbeitnehmerrechten und Verbraucherschutzbestimmungen jedoch erheblich. Es sei mit weitreichenden Deregulierungen in vielen Bereichen zu rechnen. Das in Deutschland bestehende Vorsorgeprinzip zum Beispiel bei der Einführung von neuen Produkten sei in Gefahr, da dies in den USA nicht bekannt sei. Reagiert werde dort erst nach dem Auftreten von Schäden.
Schadensersatzklagen gegen Staaten sollen im Rahmen eines Investorenschutzes außerhalb der bestehenden Gerichtsbarkeit vor Schiedsgerichten, zum Beispiel wegen entgangener Gewinne, aufgrund bestehender Arbeitsschutzbestimmungen, Umweltauflagen oder Sozialstandards ermöglicht werden. Ablehnung findet bei der AfA die Schaffung von Regulierungsräten, bestehend aus Mitgliedern der vertragsschließenden Länder, die alle Gesetze und Verordnungen daraufhin überprüfen sollen, ob die Vorgaben der Abkommen eingehalten werden. Demnach würden nicht mehr die nationalen Parlamente und Regierungen entscheiden, sondern letztendlich die Regulierungsräte.
Christiane Reckmann, Kreistagsabgeordnete und Mitglied des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, hält es für erforderlich, dass im TTIP keine Regelungen zu spezifischen Organisationsformen der Leistungserbringer getroffen werden dürfen, die die Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege in Frage stellen. Nach den bisher bekannten Inhalten ist der Schutz nur für kommunale Leistungen geplant. Generell dürften nationale Regelungen nicht zu Schadensersatzansprüchen führen.
Seit 2012 laufen die meist geheimen Verhandlungen über TISA. Weltweit sollen Dienstleistungen, zum Beispiel im Verkehr, Finanzen, Energie, Bildung und Gesundheit, liberalisiert werden. Bisher öffentliche Leistungen der Daseinsvorsorge sollen, so die AfA Schaumburg, noch weiter dereguliert und internationaler Konkurrenz ausgesetzt werden. Ziel sei demnach eine Privatisierung bisher öffentlicher Leistungen, was nach Meinung der AfA in vielen Bereichen Schritte in die falsche Richtung sind.
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