Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bückeburg (pol-05.08.15). Ein 42-jähriger Bückeburger ist wie schon in den Vorjahren, als gegen ihn wegen einer Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wurde, nun wieder mit einem Pkw fahrend angetroffen worden, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Beamte der Polizei Bückeburg konnten den Mann am Dienstag gegen 08.15 Uhr mit seinem Pkw auf der Bundesstraße 65 in Nienstädt stoppen und aus dem Verkehr ziehen. Unumwunden gab der Fahrzeugführer bei der Kontrolle zu, dass er zurzeit keinen Führerschein vorweisen kann. Tatsache ist, dass der Mann gar keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, weil ihm diese bereits von der Verwaltungsbehörde im Jahre 2004 entzogen wurde. Die Beamten belehrten den Bückeburger, der sofort das Auto stehen lassen musste. Zudem wurde dem Mann der Zündschlüssel für das Fahrzeug abgenommen, damit er seine mittlerweile fast „chronischen Fahrten ohne Fahrerlaubnis“ nicht fortsetzten kann. Ein polizeiliches Strafverfahren wurde eingeleitet, und die weitere Bewertung dieser Strafsache muss nun die Staatsanwaltschaft Bückeburg vornehmen.
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