Warten ist billiger!
Bückeburg (pol-11.04.16). Wenn an einem Bahnübergang die Bahnschranken gesenkt sind und das rote Warnlicht in Betrieb ist, so sollte selbst einer alkoholisierten Person klar sein, dass man sich nicht mehr auf den Gleiskörper begeben sollte. Nicht so bei einem 32-jährigen Bückeburger, der von einer Funkstreifenbesatzung bei seinem waghalsigen Überquerungsmanöver am Sonntag um 04.31 Uhr an der Lehnstraße in Bückeburg angetroffen wurde. Gegen den Bückeburger wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet; das vorgesehene Bußgeld beläuft sich auf 350 Euro.
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