„Finanziell nicht schlechter als zuvor“
Gemeinsamer Tarifvertrag für alle Klinikum-Mitarbeiter

Landkreis (mm-28.04.16). Die Baustelle in Obernkirchen wird immer mehr erkennbar zum AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG. Nach dem Übergang der drei Häuser in das Gesamtklinikum sieht die Gesellschaftsstruktur wie folgt aus: 60 Prozent von der AGAPLESION gAG , 30 Prozent werden von der Stiftung Bethel Bückeburg und 10 Prozent vom Landkreis gehalten.

Klinikum Gemeinsamer Tarifvertrag 28.04.16 01Aufgrund des in 2014 mit ver.di und der Diakonie geschlossenen Tarifvertrages TVDN, der im Neubau gilt, hätte es – rein juristisch betrachtet – gar keinen Überleitungstarifvertrag für die Mitarbeiter der Kreiskrankenhäuser geben müssen. „Da es uns aber wichtig ist, dass alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen identischen Tarifvertrag erhalten und dabei nicht finanziell schlechter gestellt sind als zuvor, haben wir die Verhandlungen mit ver.di aufgenommen“, erläuterte Dr. med. Achim Rogge, Sprecher der Geschäftsführung, gegenüber der Presse.

Zum 01.01.2002 trat die so genannte Schuldrechtsreform in Kraft. Diese Reform hat zur Folge, dass jeder Mitarbeiter, der vor 2002 im öffentlichen Dienst angestellt war, bei der Überführung in ein anderes Tarifwerk automatisch und ohne Übergangsfrist in den anderen Tarifvertrag überführt werden kann.

Dr. Rogge: „Das hieße in unserem konkreten Fall, dass viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort und direkt von TVöD auf den TVDN Tarif wechseln müssten. Damit wären diese Mitarbeiter dann tatsächlich finanziell schlechter gestellt gewesen. Aber das hatte AGAPLESION als Träger des neuen Klinikums von Anfang an ausgeschlossen, zum Wohle aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Nun also, nach sieben Monaten Verhandlungen und insgesamt sechs Sitzungen, ist es endlich geschafft: Der Überleitungstarifvertrag mit den Vertragspartner KAV Niedersachsen, der Geschäftsführung der AGAPLESION EV. KRANKENHAUS BETHEL Bückeburg gGmbH und der Gewerkschaft ver.di ist geeinigt. Lediglich die Zustimmung der Bundesgeschäftsstelle von ver.di in Berlin steht noch aus.

Der Überleitungstarifvertrag sieht vor, dass keiner der Mitarbeiter aus den Kreiskrankenhäusern seine Zusatzversorgung (VBL Versicherung) verliert. Dr. Rogge: „Die VBL-Versicherungen sollen bestehen bleiben.“ Auch das leidige Thema Parkplatzgebühr für Mitarbeiter sei erst einmal „vom Tisch“, denn das Parken bleibe drei Jahre lang für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenfrei.

Diese Regelung betrifft auch die Mitarbeiter, die in Bereichen arbeiten, die zwischenzeitlich oder demnächst ausgegliedert werden. Rogge: „Dazu gehören die Bereiche Küche, Cafeteria, Diätassistenz, Reinigung & Bettenaufbereitung, Labor und Medizintechnik.“ Es sei wichtig, dass jedem klar ist, dass unsere Mitarbeiter nach der Überführung in die neuen Gesellschaften finanziell nicht schlechter stehen als heute.

Rogge merkte außerdem an, dass „im Konsortialvertrag von 2009 davon ausgegangen wurde, dass es überhaupt keine Küche mehr im neuen Klinikum geben wird, damit wären drei Küchen-Teams in drei Häusern schlagartig nach der Zusammenführung im Neubau ohne Arbeit gewesen“. So hingegen könne man den Mitarbeitern Verträge bei einer Tochtergesellschaft von AGAPLESION gAG, der AGA-Catering, anbieten.

Interessanterweise wurde im Konsortialvertrag auch davon ausgegangen, dass sowohl die Mitarbeiter der Rezeption als auch die der Zentrale Sterilgut-Versorgung, also die sterile Aufbereitung von zum Beispiel OP-Besteck, nicht mehr direkt am Krankenhaus angestellt sind. „Wir als Geschäftsführung haben uns bewusst dagegen entschieden, diese Bereiche auszugliedern“, so Dr. Rogge. Für alle Auszubildenden werde es eine Arbeitsplatzgarantie beim Träger AGAPLESION geben.

Auch für das AGAPLESION EV. KRANKENHAUS BETHEL Bückeburg sind die Verhandlungen für einen Sozialplan erfolgreich verhandelt worden. Die Geschäftsführung des AGAPLESION EV. KRANKENHAUS BETHEL Bückeburg und die Mitarbeitervertretung (MAV) haben sich auf der Basis einer Dienstvereinbarung vom 12. Oktober 2009 auf einen Sozialplan geeinigt, der Regelungen für den aufnehmenden Betrieb des AGAPLESION EV. KRANKENHAUS BETHEL Bückeburg beinhaltet.

„Die Themen sind identisch zum Überleitungstarifvertrag und wurden selbstverständlich auch identisch vereinbart“, heißt es in der Presseerklärung. Auch hier gibt es die Regelung zu Ausgliederungen in AGAPLESION Tochtergesellschaften oder zu externen Dienstleistern, drei Jahre keine Parkplatzgebühren für Mitarbeiter und Arbeitsplatzgarantien für Auszubildende.

Foto: Dr. med. Achim Rogge, Sprecher der Geschäftsführung

 

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