Einsatz von Drohnen
Rechtliche Bruchlandung möglich

Blau-Licht NEUBückeburg/Landkreis (pol-17.06.16). Der technische Fortschritt bringt auch neue Arten von Hobbys hervor. Ein Trend geht dahin, dass viele Hobbypiloten doch lieber am Boden bleiben und sich eine ferngesteuerte Drohne zulegen. Was dabei oft nicht bedacht wird, ist die Tatsache, dass dem Freizeitspaß auch rechtliche Grenzen gesetzt sind, wie und wann und unter welchen Voraussetzungen ein Fluggerät gesteuert und geflogen werden kann.

In der Samtgemeinde Nienstädt sind der Polizei im Laufe des Junis mehrere Vorfälle gemeldet worden, dass über den privaten Grundstücken von Anwohnern eine Drohne ihre Kreise gezogen hat. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Bückeburg bzw. die Polizei wegen des Tatverdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass an der betreffenden Drohne auch eine Kamera befestigt war.

Um einem zukünftigen unabsichtlichen Missbrauch entgegenzuwirken, möchte der Pressesprecher der Polizei Bückeburg, Matthias Auer, darauf hinweisen, dass man sich vor der Anschaffung oder Betrieb einer Drohne, bei den zuständigen Institutionen genau informieren sollte.

Anbei eine kleine Checkliste, die im Vorfeld erste Informationen gibt:

  1. Nur Flugmodelle sind genehmigungsfrei: Eine Drohne muss elektrisch angetrieben werden und darf nicht über 5 kg wiegen, sie wird ausschließlich privat, nicht gewerblich genutzt. Gewerbliche Nutzer brauchen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde u. müssen die Drohne kennzeichnen.
  2. Versicherungspflicht: Vor dem ersten Start muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsbestätigung ist mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.
  3. Drohnen fliegen außerhalb des eigenen Grundstücks, ist womöglich nicht gestattet oder es sind Behörden zu informieren – bitte rechtzeitig vor dem Fliegen erfragen
  4. Flugverbotszonen sind grundsätzlich einzuhalten. Fliegen ist nur bis 100 Meter Höhe und in Sichtweite gestattet – ohne Hilfsmittel, bis auf Brille oder Kontaktlinsen; nicht per GPS oder Kamera (Grundprinzip: „Sehen und Ausweichen“)
  5. Ausweichpflicht: Andere Verkehrsteilnehmer haben im Luftraum immer Vorfahrt
  6. Die Privatsphäre anderer ist zu beachten! Das Fotografieren ist nur nach vorherigem Einverständnis gestattet; Verstöße stellen einer Straftat dar! Zuwiderhandlungen können sein: Ordnungswidrigkeit: Unzulässiger Lärm, Straftaten: Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereich, Kunsturhebergesetz, Hausfriedensbruch
  7. Eine Gefährdung von Sachen und Personen ist zu vermeiden; das Überfliegen von Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Industrieanlagen ist nicht erlaubt: Rechtsgrundlagen: Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und Luftverkehrsordnung (LuftVO).
  8. Hinweis für den Urlaub: Im Ausland sind anderweitige Vorschriften zu beachten.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=25448

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