Trickdiebstahl durch falsche Wasserwerker

Blau-Licht NEUBückeburg (pol-11.07.16). Erst am vergangenen Freitag bemerkte eine 81-jährige Rentnerin aus der Röntgenstraße in Bückeburg, dass sie am Vortage durch falsche Wasserwerker in ihrer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses bestohlen wurde. Am Donnerstag klingelte gegen 14.10 Uhr ein normal und sportlich gekleideter Mann bei der Seniorin. Er hielt eine Art Visitenkarte der Frau entgegen und erklärte, dass er den Wasserdruck in der Wohnung prüfen müsse. Die Rentnerin drehte alle Wasserhähne auf und der akzentfrei sprechende Mann blieb immer in ihrer Nähe, weil ein Mittäter, der sich als Kollege ausgab, im Schlafzimmer diversen Goldschmuck bestehend aus Armreifen, Ringen und Ohrringen entwendete.

Der Pressesprecher der Polizei Bückeburg, Matthias Auer, gibt deshalb nochmals Verhaltensregeln bekannt, die bei Besuchen von Handwerkern zu beachten sind: Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen? Man ist grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in die Wohnung zu lassen. Lassen Sie den Handwerker nur dann in die Wohnung, wenn Sie ihn selbst bestellt haben oder er vom Hauswirt angekündigt ist. Lassen sich „Handwerker“ permanent nicht abwimmeln – Polizei rufen!

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=25947

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