Drogen statt Führerschein
Nienstädt (pol-14.07.16). Typische körperliche Anzeichen für eine Drogenbeeinflussung, die den damit verbundenen Verdacht einer Fahruntauglichkeit bedeuten, zeigte gestern um 14.55 Uhr ein 43-jähriger Fahrzeugführer während einer Verkehrskontrolle auf der Hannoverschen Straße in Nienstädt. Ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht der Beamten der Polizei Bückeburg. Über das Amtsgericht Bückeburg wurde eine Blutprobe richterlich angeordnet.
Die Beamten leiteten zudem ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 43-Jährigen ein, weil dieser angab, seinen Führerschein vergessen zu haben. Lediglich die vorgelegte Kopie eines hier ungültigen ausländischen Führerscheines sollte die Legitimation für das Führen eines Kraftfahrzeuges darstellen. Der Fahrzeugführer aus Stadthagen gilt als Wiederholungstäter hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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