Fahren ohne Fahrerlaubnis
Obernkirchen (pol-18.12.16). Am Freitag befuhr gegen 14.48 Uhr ein 59-jähriger Obernkirchener mit seinem Kleinkraftrad die Vehlener Straße. Am Fahrzeug ist lediglich ein Versicherungskennzeichen angebracht. Auf dem Prüfstand wird festgestellt, dass das Kleinkraftrad eine Geschwindigkeit von 52,6 km/h erreichen kann. Dies ist nur durch eine Bauartveränderung am Fahrzeug möglich. Die erforderliche Fahrerlaubnis kann der Mann nicht vorlegen. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=28966