Falsche Wasserwerker
Verhaltenstipps der Polizei

Blau-Licht-NEU-300x218Bückeburg (pol-02.02.17). Die Polizei Bückeburg wurde gestern zwischen 12.00 bis 12.30 Uhr von Anwohnern des Südharrls, insbesondere dem Knatenser Weg, bzw. dem Höppenfeld darüber informiert, dass sich eine männliche Person Zugang zu Wohnhäusern verschaffen wollte, indem er vorgab von den Wasserwerken zu sein. Im Haus, so der falsche Wasserwerker, wollte er den Wasserdruck prüfen oder die Wasseruhr ablesen. Die Hauseigentümer wiesen den Mann ab. Nachfragen bei den Stadtwerken haben ergeben, dass keine Mitarbeiter eingesetzt waren.
„Bislang haben wir keine Kenntnis darüber, dass es zu einer Straftat  gekommen ist“, so der Pressesprecher der Polizei Bückeburg, Matthias Auer. Der Polizeisprecher fügt an, dass die Betroffenen richtig gehandelt haben, bedauert allerdings, dass die Mitteilungen der Hinweisgeber in Einzelfällen mit einer großen Zeitverzögerung der Polizei mitgeteilt wurden.

Verhaltenstipps von Matthias Auer: „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn angeblich wichtige Arbeiten sofort in der Wohnung durchgeführt werden müssen. Erst mal Tür zu, das ist nicht unhöflich. Anschließend bei den Stadtwerken in Ruhe nachfragen. Sollten Mitarbeiter der Stadtwerke unvermittelt auftauchen, weisen diese sich mit ihrem Betriebsausweis aus. Alternativ können sie durch einen Rückruf bei den Stadtwerken den Besuch nachprüfen. Man sollte immer wachsam sein, wenn ein Fremder, der sich nicht ausweisen kann, in die Wohnung will.

Trickbetrüger können gut schauspielern. Der angebliche Wasserwerker gibt vor, dass er von den Stadtwerken sei und die Wasserleitungen oder den Wasserdruck oder sogar die Wasserqualität überprüfen müsse. Gemeinsam mit dem Haus-oder Wohnungsinhaber geht er ins Bad, sorgt aber dafür, dass die Wohnungstür nicht verschlossen ist. Im Badezimmer selbst werden dann die Wasserleitungen aufgedreht, damit das Rauschen mögliche verdächtige Geräusche übertönt. Währenddessen betritt ein zweiter Täter die Wohnung und durchsucht diese nach Wertgegenständen, wie Schmuck oder Bargeld. War der zweite Täter erfolgreich und hat sich ‚aus dem Staub gemacht‘, verabschiedet sich dann der erste Täter eilig und verlässt ebenfalls die Wohnung.“

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