Diebstahl
Bückeburg (pol-16.05.17). Rein strafrechtlich bewertet, ist der Diebstahl, den ein geschädigter Bückeburger angezeigt hatte, kein schwerer Diebstahl. Legt man die Gewichtsklassen des Diebesgutes von vier Lkw-Achsen und zwei AEG-Elektroherden zugrunde, könnte man zu einer anderen Bewertung kommen. Der oder die Täter fanden die gestohlenen Gegenstände auf einer Hofeinfahrt in der Bückeburger Hermannstraße vor und stahlen diese sehr wahrscheinlich im Zeitraum vom letzten Dienstag auf Mittwoch.
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