Bebauungsplan RegioPort unwirksam!
Urteil des OVG Münster am Montag

Minden/Landkreis (mm-26.06.17). Der Zweite Senat des OVG Münster hat heute der Bückeburgerin Gisela L. und der Stadt Porta Westfalica Recht gegeben und den Bebauungsplan für den RegioPort Weser für unwirksam erklärt. Bei ihrer Entscheidung stützten sich die Richter auf formelle Fehler; inhaltlich hat sich der Senat mit dem Bebauungsplan nicht beschäftigt. Der Planungsverband sei rechtswidrig gegründet worden und existiere damit rechtlich gar nicht. Die Richter begründeten dies mit der Beteiligung der Kreise Minden-Lübbecke und Schaumburg. „Ein Bebauungsplan ist laut Grundgesetz und Baugesetzbuch grundsätzlich den Gemeinden vorbehalten“, heißt es in der Pressemitteilung des OVG Münster. Ausnahmen würden in diesem Fall nicht greifen.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=32665

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