Ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss
Obernkirchen (pol-04.02.18). Am Samstag, 03.02.2018, gegen 22:30 Uhr, touchiert ein alkoholisierter Fahrzeugführer in Obernkirchen/ OT Vehlen mit seinem Pkw einen geparkten Kleinwagen, bricht mit seinem Pkw durch eine Grundstückshecke und kommt auf dem dortigen Grundstück zum Stehen. Der 18-jährige in Obernkirchen wohnende Fahrzeugführer war zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,35 Promille. Der Unfallverursacher wurde daraufhin dem Polizeikommissariat Bückeburg zur Entnahme einer Blutprobe zugeführt. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.
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