Ist das Sterbegeld für Beamte ausreichend zur Finanzierung der Bestattungskosten?

In Mecklenburg-Vorpommern sind circa 96.000 Beamte auf Landes- und Kommunalebene sowie bei den Sozialversicherungen beschäftigt. Gemäß dem Landesbeamtenversorgungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBeamtVG M-V) haben sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung, die auch das Sterbegeld umfasst. Wer darauf Anspruch hat und wie hoch die Zahlungen sind, erläutert dieser Beitrag.

Höhe des Sterbegelds für Beamte gesetzlich festgeschrieben

Staatsdiener haben laut § 18 LBeamtVG M-V Anrecht auf eine Hinterbliebenenversorgung, wenn sie an den Folgen eines Arbeitsunfalls sterben oder im Ruhestand dahinscheiden. Anspruchsberechtigt sind in erster Linie der Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin sowie die Kinder. Diese Regelung betrifft in Mecklenburg-Vorpommern alle Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Zeit und Beamte auf Probe sowie Ruhestandsbeamte. Ihre Hinterbliebenen erhalten unter anderem eine Einmalzahlung in Höhe von zwei Monatsbezügen beziehungsweise zwei Ruhegehältern. Diese Zahlung wird als Sterbegeld bezeichnet und soll dazu dienen, die Aufwendungen für die Beerdigung zu finanzieren.

Beerdigungen sind ein teures Unterfangen

Die Gesamtkosten für eine einfache Beerdigung liegen heutzutage durchschnittlich bei 7.000 bis 8.000 Euro. Wer etwa einen steinernen Grabstein möchte, muss für den Steinmetz noch einmal 5.000 Euro zusätzlich kalkulieren. Das kann eine große finanzielle Belastung für die Angehörigen sein.

Die Aufwendungen setzen sich aus mehreren Punkten zusammen und sind abhängig von der Bestattungsart, dem Ort der Beisetzung, der Grabstelle und den gewählten Dienstleistungen. In der Regel entfällt etwa ein Drittel auf das Bestattungsinstitut, ein weiteres Drittel auf die Friedhofsgebühren. Der dritte Teil umfasst die Kosten für Grabpflege, Trauerkranz und Sargschmuck, Kirche oder Trauerredner sowie für die Bewirtung der Trauergäste. Die zuvor erläuterten Bezüge aus dem LBeamtVG M-V reichen in vielen Fällen nicht aus, um diese Beträge abzudecken. Die finanzielle Unterstützung vonseiten der gesetzlichen Krankenkassen wurde bereits 2003 abgeschafft. Deshalb denken immer mehr Beamte darüber nach, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

Angehörige sind finanziell abgesichert

Derzeit gibt es verschiedene Anbieter für eine Sterbegeldversicherung auf dem Markt. Sie unterscheiden sich in ihren jeweiligen Tarifen und Bedingungen. So fordern einige Versicherer eine Wartezeit von mehreren Monaten, bevor der Schutz greift. Bei anderen gilt dagegen eine sofortige Absicherung. Die Versicherten können entscheiden, in welcher Höhe sie den Vertrag abschließen wollen. Im Trauerfall erhalten die Angehörigen diese Summe ausgezahlt. Außerdem können die Versicherungsnehmer selbstbestimmt entscheiden, wie ihre Bestattung ablaufen soll.

Damit ist die Ausgestaltung des letzten Weges nicht länger von den finanziellen Ressourcen der Angehörigen abhängig – sie sind abgesichert. In jedem Fall lohnt sich ein Vergleich der Versicherer, um individuell die beste Lösung zu finden.

Bild: ©istock.com/oneinchpunch

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