Bebauungsplan für RegioPort unwirksam

Minden (mm-17.05.18). Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute entschieden, dass der bisherige Bauleitplan für den RegioPort unwirksam ist und hat damit ein Urteil des OVG Münster aus dem letzten Jahr bestätigt. Gisela L. und die Stadt Porta Westfalica hatten gegen die Planung geklagt. Der Bebauungsplan war von einem Planungsverband aufgestellt worden, dem die Städte Minden und Bückeburg sowie die Landkreise Minden-Lübbecke und Schaumburg angehören. Die Kläger hatten bemängelt, dass die beiden Kreise über die Planung mitentscheiden durften. Ein Bebauungsplan ist laut Grundgesetz und Baugesetzbuch grundsätzlich den Gemeinden vorbehalten. Daher hatte das OVG Münster den Planungsverband als unzulässig beurteilt. Die Städte Minden und Bückeburg seien so nicht mehr ausschließlich für die Bauleitplanung verantwortlich.

 

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=39163

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