„Bürgerbeteiligungen dürfen nicht erschwert werden“
Landkreis (mm-19.10.18). Während seiner jüngsten Sitzung hat sich der Vorstand des SPD-Unterbezirks Schaumburg mit dem Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes auseinandergesetzt. Ina Humbracht, Diplom-Ingenieurin Landschaftsentwicklung bei einem Planungsbüro, hat das aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stammende Papier vorgestellt und über inhaltliche Mängel und rechtliche Bedenken berichtet.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Anhörungsbehörde einen privaten Dritten als Projektmanager mit der Vorbereitung und Durchführung wesentlicher Verfahrensschritte beauftragen können. Damit werden die Länder ausgeschaltet, weil ihre Anhörungsbehörden im Planfeststellungsverfahren praktisch keine Bedeutung mehr haben. Nach dem Grundgesetz liegt die Verwaltungszuständigkeit grundsätzlich bei den Ländern.
Juristen bemängeln zudem, dass das Bundesverwaltungsgericht zukünftig für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen in erster und letzter Instanz zuständig sein soll. Aus dem Gesetzentwurf geht nicht hervor, dass für das heute schon überlastete Bundesverwaltungsgericht eine einzige neue Richterstelle geschaffen wird. Auf jeden Fall wird durch die Beschränkung auf nur eine Instanz die Rechtsschutzmöglichkeiten von Anliegern und Gemeinden massiv eingeschränkt.
Der SPD-Vorstand war sich einig, dass im Hinblick auf jahrzehntelange Planungs- und Genehmigungsverfahren Maßnahmen zur Beschleunigung begrüßt werden. „Maßnahmen aber, die den Rechtsschutz drastisch einschränken, Bürgerbeteiligungen erschweren und das Prinzip des Exekutivföderalismus unterlaufen, sehen wir kritisch“, meint Vorsitzender Karsten Becker (Foto) in einer Presserklärung.
Das Konstrukt eines „privaten Dritten“ als Projektmanager anstelle einer hoheitlich handelnden Behörde, die Verkürzung des Instanzenweges auf das Bundesverwaltungsgericht als einzige gerichtliche Instanz zur Überprüfung von Planfeststellungsbeschlüssen sowie den Fortfall der Zuständigkeit der Anhörungsbehörden der Länder lehnt die SPD Schaumburg daher ab. In Gesprächen mit Bürgerinitiativen und Umweltverbänden will man eine Strategie der Gegenwehr entwickeln.
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