Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bückeburg (pol-25.08.19). Samstagnachmittag, kurz nach 17 Uhr, wurde eine Streifenwagenbesatzung auf den Fahrer eines Motorrollers aufmerksam, der mit seinem Kleinkraftrad zügig die Scheier Straße stadtauswärts befuhr. Hierbei wurden Geschwindigkeitsspitzen von deutlich über 50 Km/h feststellt. In Scheie wurde er angehalten und kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der 34-jährige Hesper gar keine für dieses Kfz erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
Nach einem eingehenden Gespräch gab er zu, dass sein Kraftfahrzeug „aufgetunt“ wurde und ihm dieses durchaus bewusst war. Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Durch seine Einlassung zu den Veränderungen ersparte er sich das Abschleppen und die technische Untersuchung seines Motorrollers. Diesen darf er aber erst dann wieder führen, wenn der ordnungsgemäße Zustand eines Mofas wiederhergestellt wurde.
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