Seniorin wird Opfer eines Trickdiebstahls
Bückeburg (pol-16.01.20). Eine Bückeburger Seniorin wurde gestern gegen 10..00 Uhr von zwei weiblichen Täterinnen in ihrer Wohnung bestohlen. Die 81-jährige Dame kam gegen 10.00 Uhr vom Einkaufen mit ihrem Rollator nach Hause zu ihrer Wohnung an der Georgstraße.
Dort traf die Seniorin auf eine Frau, die sich als Nachbarin ausgab und anbot, der Frau die schweren Einkaufstaschen in die Wohnung zu tragen. In der Wohnung angekommen, bat die angebliche Nachbarin um ein Glas Wasser. Vermutlich hatte die Täterin beim Betreten der Wohnung die Wohnungstür bewusst nicht verschlossen, so dass eine zweite Frau als Mittäterin unbemerkt in die Wohnung eintreten konnte.
Als die 81-Jährige bemerkte, dass noch eine zweite Person in ihrer Wohnung ist, drängte sie darauf, dass die Frauen die Wohnung verlassen. Kurz danach stellte die Seniorin fest, dass das Schlafzimmer und das Wohnzimmer durchsucht wurden und Wertgegenstände, darunter Schmuck, entwendet wurden.
Die beiden Tatverdächtigen wurden von der Geschädigten wie folgt beschrieben: 1. Täterin: Alter ca. 40 Jahre, mittelgroß, trug eine beige Mütze und war bekleidet mit heller Kleidung; 2. Täterin: Alter ca. 20 Jahre. Beide Frauen waren Deutschsprachig.
Die Polizei Bückeburg rät deshalb dazu, dass speziell Senioren keine fremden Personen in die Wohnung lassen sollen! Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können.
Es ist verstärkt zu beobachten, dass Tricktäterinnen und Tricktäter vermehrt auch Seniorenwohnhäuser und -wohnanlagen aufsuchen. Dort, aber auch bei anderen Wohnformen, täuschen die Täter ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:
Das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert; das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt und das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahelegt.
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