Gefährliche Körperverletzung

Rinteln (pol-03.07.20). Eine 30-jährige Frau aus Obernkirchen lernt in einer Therapieeinrichtung einen 42-jährigen obdachlosen Mann kennen, der ihr gegenüber am 2. Juli angibt, dass er längerfristig ins Gefängnis müsse. Vorher wollen beide noch ein wenig zusammen feiern, und man trifft sich in einem Rintelner Hotel.

Dort wird Alkohol konsumiert, und im Laufe des Trinkens wird der Mann gegenüber der Frau immer aggressiver und schlägt und würgt sie. Die Frau kann aus dem Hotelzimmer flüchten und informiert gegen 17.20 Uhr die Rintelner Polizei. Nach Aufnahme des Sachverhalts wird das Hotelzimmer durch die Beamten geöffnet, und der 42-Jährige wird schlafend auf dem Bett vorgefunden.

Der Mann bestreitet gegenüber den Beamten den Vorwurf und gibt an, bereits 16 Jahre im Gefängnis gesessen zu haben und zu wissen, wie man dort mit „Frauenschändern“ umgehen würde. Ein Alkoholtest bei dem Mann ergibt einen hohen Alkoholwert in seiner Atemluft. Gegen den Mann liegen mehrere Aufenthaltsermittlungen und Haftbefehle vor, so dass der Mann verhaftet wird.

Ihm wird eine Blutprobe entnommen und weil er mit fortschreitender Zeit immer mehr unter Entzugserscheinungen leidet, wird er dem Klinikum zugeführt. Am 3. Juli wird der 42-Jährige einem Haftrichter vorgeführt zur Verkündung eines U-Haftbefehls.

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