Weiterer Anstieg der Corona-FälleÜberschreitung des Grenzwertes von 50 Fällen
Landkreis (mm-23.10.20). Mit dem heutigen Datum vom 23.10.2020 sind im Landkreis Schaumburg 92 Menschen akut mit dem Coronavirus infiziert; vgl. dazu die Aufschlüsselung in der beigefügten Karte (Foto). Die Zahl der Personen mit einer bestätigten Corona-Infektion ist im Kreisgebiet um 11 Personen auf insgesamt 436 gestiegen.
Die Fälle verteilen sich im Kreisgebiet auf alle Städte, Samtgemeinden und die Gemeinde Auetal. Von diesen 436 Infektionsfällen gelten jedoch 337 Personen inzwischen als geheilt. Alle akut infizierten Personen wurden isoliert und befinden sich in Quarantäne.
Insgesamt stehen 445 Personen unter Quarantäne. Es befinden sich 7 Personen der Erkrankten in stationärer Behandlung. Täglich werden weitere Personen getestet. Gestern belief sich die Zahl der Testungen des DRK auf insgesamt 172 und in den Infektpraxen auf insgesamt 27.
Im Laufe des 22.10.2020 hat der Landkreis Schaumburg die Grenze von 50 Coronafällen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten. Seit gestern Abend liegt die sogenannte 7-Tages-Inzidenz (Zahl der Neuerkrankungen der vergangenen 7 Tage pro 100.000 Einwohner) im Landkreis Schaumburg bei 51,9.
Mit Datum vom 23.Oktober 2020 ist eine geänderte Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung mit ergänzenden Einschränkungen in Kraft getreten. Laut der geänderten Verordnung wird zukünftig die Inzidenz in den niedersächsischen Landkreisen vom Land Niedersachsen rechtsverbindlich bekanntgegeben.
Die aktuelle Fassung finden Interessierte auf der Homepage www.schaumburg.de. Neu sind mehrere Regelungen, die abhängig sind von der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz).
Folgende Einschränkungen gelten jetzt für den Landkreis Schaumburg:
- Bei Zusammenkünften und Feiern im Privaten sind maximal 10 enge Angehörige oder Personen, die aus höchstens zwei Haushalten stammen dürfen, erlaubt.
- Zu privaten Zusammenkünften und Feiern an öffentlich zugänglichen Orten, beispielsweise in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder in Gastronomiebetrieben, dürfen sich nur noch 10 enge Angehörige oder Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen.
- Veranstaltungen mit sitzendem Publikum sind auf maximal 100 Besucher beschränkt.
- Für gastronomische Betriebe gibt es eine Sperrzeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
- Unabhängig von der Sperrzeit ist es Betreiberinnen und Betreibern von Gastronomiebetrieben untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben.
- Eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und im Freien an risikogefährdeten Örtlichkeiten.
Eine Allgemeinverfügung auf Basis der Landesverordnung zur Maskenpflicht an risikogefährdeten Örtlichkeiten wird in Kürze auf der Homepage www.schaumburg.de öffentlich bekanntgemacht werden.
Es wird empfohlen, die Entwicklung und die Rechtsfolgen anhand der „Inzidenz-Ampel“ auf der Website des Landes Niedersachsen zu verfolgen https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel/aktuelle-inzidenz-ampel-193672.html. Foto: Landkreis Schaumburg
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