Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Ehepaare
Bückeburg (mm-21.11.20). Auf der 3. Tagung der XX. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe am heutigen Samstag folgten die Synodalen mit großer Mehrheit der Beschlussempfehlung der erweiterten Arbeitsgruppe ‚Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften‘. 31 Synodale stimmten der Beschlussvorlage bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen zu.
Damit sind in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe künftig öffentliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Ehepaare neben Trauungen von heterosexuellen Ehepaaren und Gottesdiensten anlässlich einer Eheschließung (bei Religionsverschiedenheit) möglich.
Die individuelle Gewissensentscheidung von Pastorinnen und Pastoren für oder gegen eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird respektiert.
Nach der Beschlussfassung der Synode zeigte sich Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke erleichtert: „Die große Einmütigkeit bildet den Prozess ab, den wir als Kirche in dieser Frage durchlaufen haben. Wir haben trotz unterschiedlicher Überzeugungen zueinander gefunden. Dies ist für uns ein wichtiges (geistliches) Signal. Jede Kirchengemeinde ist mit ihrer Stellungnahme gehört worden.“ Foto/archiv: mm
Foto: Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke (v.li.), Daniela Röhler, Präsidentin der Landessynode, Christian Frehrking, Präsident Landeskirchenamt
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