Maskenpflicht auf Wochenmarkt

Bückeburg (mm-04.02.21). Die Stadt Bückeburg teilt mit, dass laut Nds. Corona-Verordnung auf dem Wochenmarkt das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht ist. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Verpflichtung ausgenommen, bei Jugendlichen bis 15 Jahre reicht eine Stoffmaske.

Die Besucher des Marktes werden gebeten, zum Schutz unser aller Gesundheit beizutragen und die Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht einzuhalten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Nichtbefolgen der Nds. Corona-Verordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=57841

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