BSG plant Wiederaufnahme des Sportbetriebes
Bückeburg (mm-21.05.21). Die BSG Bückeburg beginnt am Montag, 31. Mai 2021, nach langer Pandemie bedingter Zwangspause nach und nach wieder mit dem Sportbetrieb. Als erste dürfen sich die Reha-Sport-Gruppen darüber freuen.
Bei der Durchführung des Sportes sind die Regeln und Einschränkungen der niedersächsischen Corona-Verordnung unbedingt einzuhalten. Aus diesem Grunde wird der Sport vorläufig nur als Freiluftsport im Außenbereich des Vereinsheims, Schwenstraße 9, und auf dem Dr.-Faust-Sportplatz durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme am Sport ist ein vollständiger Impfschutz gegen COVID19 (einmaliger Nachweis durch den Impfausweis) oder für jede Teilnahme der Nachweis
eines aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Corona-Tests.
Die Teilnehmer/-innen sollten sich darauf einstellen, ca. 15 min. vor Beginn der Übungseinheit vor Ort zu sein. Um Überschneidungen mit vorherigen Gruppen zu vermeiden, bitte auch
nicht früher. Beim Zu-, bzw. Abgang und außerhalb des Übungsbetriebes sind unbedingt die
sogenannten AHA-Regeln einzuhalten.
Die Umkleideräume und Duschen dürfen nicht genutzt werden. Jede/r Teilnehmer/-in am Reha-Sport sollte prüfen, ob der Genehmigungszeitraum der Verordnung noch aktuell ist. Im Zweifelsfall sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten oder sich eine neue Verordnung von Ihrem Arzt ausstellen lassen.
Weitere Sportarten, die nicht unter den Reha-Sport fallen werden nach und nach dazu kommen. Weitere Informationen findet man im Internet unter www.bsg-bueckeburg.de. Auch die Vereinsgeschäftsstelle steht während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer
05722 90662 für weitere Informationen zur Verfügung.
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