Alkoholisierter Störenfried in Polizeigewahrsam
Bad Eilsen (pol-18.08.21). Von Dienstag 22.00 Uhr bis Mittwoch 02.00 Uhr beschäftigte ein 33-jähriger Mann aus Bad Eilsen die Polizei Bückeburg mit drei Einsätzen und ließ die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Heeßen nicht zur Ruhe kommen, weil es durch den alkoholisierten Störenfried und Mitbewohner unaufhörlich zu massiven Ruhestörungen kam.
Der Mann fiel Anwohnern am Dienstag gegen 22.00 Uhr auf der Bergstraße durch lautes Herumschreien und das Schlagen mit Steinen gegen Verkehrszeichen auf. Die eingesetzten Beamten stellten keine Sachbeschädigungen fest, beruhigten den Mann und brachten ihn in seine Wohnung in die Wilhelm-Busch-Straße.
Um 23.50 Uhr meldeten sich Bewohner des Mehrfamilienhauses, dass der 33-Jährige gegen Fensterscheiben schlagen und in seiner Wohnung randalieren würde. Erneut gelobte der Bad Eilser gegenüber den Polizeibeamten, nun Ruhe zu geben und seinen Rausch auszuschlafen.
Gegen 00.45 Uhr ging eine nochmalige Ruhestörungsmeldung bei der Polizei ein. Der Ruhestörer beschalle nun mit voll aufgedrehter Musik den gesamten Wohnblock und randaliere weiter in seiner Mietwohnung. Eintreffenden Beamten öffnete der Mieter nicht mehr die Wohnung und ließ die Musik ohrenbetäubend weiterlaufen, um in Innern seiner Wohnung weiter zu randalieren.
Da der Randalierer urplötzlich nach drei nicht zuzuordnenden Knallgeräuschen nicht mehr auf Ansprache durch die Tür reagierte und eine Hilflosigkeit/Notfall zu vermuten war, ließ die Polizei die Wohnungstür durch die Feuerwehr Bad Eilsen bzw. Luhden gewaltsam öffnen.
Rettungssanitäter stellten bei dem auf dem Boden liegenden Wohnungsmieter eine erhebliche Alkoholbeeinflussung und kein medizinisches Problem fest. Der 33-Jährige erholte sich recht schnell, wurde gegenüber den Beamten aggressiv, die dem Mann Handschellen für den Transport in die Gewahrsamszelle bei der Polizei Bückeburg anlegen mussten. Die Polizei Bückeburg hat eine Anzeige wegen Ruhestörung gefertigt und stellt die Kosten des Einsatzes in Rechnung.
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