3G-Regelung für Besucher/innen des Kreishauses

Landkreis (mm-09.12.21). Ab Montag, 13.12.2021, gilt für Besucher/innen des Kreishauses und der Außenstellen die 3G-Regelung. Die Regelung findet auch Anwendung beim Besuch des Straßenverkehrsamtes.

Einlass erhält nur, wer einen Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis von einer offiziellen Teststelle vorweisen kann. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zulässig ist auch die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert. Es werden auch keine Tests unter Aufsicht angeboten.

Des Weiteren ist ein Ausweisdokument zur Identifikation bereitzuhalten. Kontrollen finden in den Eingangsbereichen des Kreishauses sowie der Außenstellen statt. Teststellen gibt es direkt in Stadthagen, aber auch im gesamten Kreisgebiet. Eine Auflistung aller zur Verfügung stehenden Teststellen finden Interessierte unter www.schaumburg.de/coronatest.

 

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=63294

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