Klinikum Schaumburg:
Lockerung der Regelungen für Besucher

Obernkirchen (mm-24.06.22). Nach wie vor gestaltet sich das COVID-19-Infektionsgeschehen bundesweit und im Landkreis Schaumburg dynamisch, weshalb mit Blick auf Besuche im Krankenhaus weiterhin Maßnahmen zum Schutz aller Patientinnen und Patienten und Mitarbeiter/innen aufrechterhalten werden müssen. Das AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG hat sich dazu entschlossen, gemäß der aktualisierten Niedersächsischen Corona-Verordnung, einige Lockerungen für Besucher zu ermöglichen

Ab dem heutigen Freitag, 24. Juni, gelten folgende Regelungen für das Besuchs- und Begleitrecht im AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG

  • Für Besucher von stationären Patienten gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen COVID-19-Testergebnisses. Akzeptiert werden derzeit nur Testzertifikate von anerkannten Testzentren, die maximal 24 Stunden alt sind (PCR-Testnachweise max. 48 Stunden alt).
  • Jeder Patient darf pro Tag von einer Person in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr besucht werden. Die Besuchspersonen können von Tag zu Tag wechseln und müssen nicht mehr vorab benannt werden. Das Klinikum Schaumburg bittet trotzdem darum, dass die geplanten Besuche entsprechend abgestimmt werden, da der Besuch von mehreren Personen an einem Tag ebenso wie der zeitgleiche Besuch von mehreren Personen aufgrund des einzuhaltenden Abstandsgebotes nicht möglich ist.
  • Die Begleitung von ambulanten oder vorstationären Patienten durch eine weitere Person ist weiterhin nur gestattet, sofern es aus medizinischen oder sozialen Gründen erforderlich ist, z. B. bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen, Sprachproblemen oder bei minderjährigen Kindern. Für alle Begleitpersonen gilt ebenfalls die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses.
  • Kinder ab sechs Jahren müssen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz tragen und bei einem Besuch einen offiziellen Testnachweis vorlegen können.
  • Geschwisterkinder dürfen ebenfalls zu Besuch kommen. Ab sechs Jahren sind ein negativer Testnachweis sowie das Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Ab 13 Jahren gilt das Geschwisterkind als eigenständige Besuchsperson.
  • Bei intensiv- oder palliativmedizinischen Fällen sowie in medizinischen Notsituation ist weiterhin die Vereinbarung von Sonderregelungen mit der zuständigen Stationsleitung möglich und wird im Einzelfall vereinbart.
  • Zur Geburt dürfen schwangere Frauen weiterhin von einer Person begleitet werden. Auch Geschwisterkinder dürfen zu Besuch kommen, wobei max. ein Kind zusätzlich zur Begleitperson mitkommen darf. In diesem Zusammenhang sind die Besuchsregelungen für Kinder zu beachten.
  • Jeder Besuch wird registriert und dokumentiert. Es besteht die Möglichkeit der Nutzung der Luca-App. Der Besuchsausweis ist während der gesamten Besuchszeit gut sichtbar an der Kleidung zu tragen. Ein Sicherheitsdienst kontrolliert vor Eintritt ins Klinikum den notwendigen Testnachweis. Alle Besucher werden gebeten, zur persönlichen Identifikation zusätzlich einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen und alle Dokumente bereitzuhalten, um Wartezeiten möglichst gering zu halten.

Für alle Besucher/innen gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN95 oder gleichwertig.

 

 

 

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=66449

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