Stadtwerke warnen vor Haustürgeschäften
Bückeburg (mm-28.06.22). In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt verunsicherte Kundinnen und Kunden telefonisch an die Stadtwerke gewandt. An der Haustür hatten vermeintliche Mitarbeitende namhafter Energieversorger auf den Abschluss eines neuen Stromvertrages gedrängt. Dabei wurde behauptet, man arbeite mit den hiesigen Stadtwerken Schaumburg-Lippe zusammen.
„Das ist, man muss es leider so deutlich sagen, schlichtweg gelogen“, erklärt Natalie Bschor aus der Unternehmenskommunikation der Stadtwerke. „Die meisten der Angesprochenen reagieren genau richtig, und lassen sich erst gar nicht auf diese Gespräche ein.“ Manche wollen dann aber einfach der unangenehmen Situation und dem nachhaltigen Druck an der Haustür entkommen und unterschreiben oder geben die Nummer ihres Stromzählers an.
Dass sie mit der Herausgabe ihrer Zählernummer bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, ist vielen nicht bewusst. Hilflos ist man aber nicht. Strom- und Gasverträge, die online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen wurden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden! Dann wird der Vertrag unwirksam.
Die 14 Tage Widerrufsfirst beginnen erst mit der Belehrung über das Widerrufsrecht, z.B. mit dem Begrüßungsschreiben des neuen Anbieters. Wer also erst nach drei Wochen eine Vertragsbestätigung erhält, kann immer noch von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Fehlt die Widerrufsbelehrung ganz, hat man ab Vertragsabschluss ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen (§ 356 Abs. 3 S.2 BGB). Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten kostenlose Musterbriefe an. Bei Fragen sind die Kolleginnen und Kollegen der Stadtwerke Schaumburg-Lippe telefonisch zu erreichen unter der Nummer 05722 2807 555.
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