Premiere im Landkreis: Samtgemeinden besiegeln Zusammenarbeit
Samtgemeinde Nienstädt (mm-12.01.23). Im Sitzungszimmer der Samtgemeindeverwaltung Nienstädt haben am Mittwochmittag Samtge-meindebürgermeister Ditmar Köritz und Aileen Borschke, Bürgermeisterin der Samtgemeinde Niedernwöhren, gemeinsam eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben, die die Zusammenarbeit auf eine rechtliche Grundlage stellt. An der kleinen Feierstunde haben die Erste Samtgemeinderätin Sandra Wiechmann (Nienstädt) und Sebastian Kühn (Niedernwöhren) als Allgemeiner Vertreter teilgenommen.
„Es ist eine Tradition, dass beide Samtgemeinden seit Jahren eine enge Zusammenarbeit auf der Ebene der Sachbearbeiter pflegen, nachdem vor etwa 20 Jahren ein gemeinsames EDV-Programm angeschafft wurde“, erläuterte Ditmar Köritz. Regelmäßig habe es Abstimmungen und Hilfeleistungen der Sachbearbeiter beispielsweise im Steuerrecht und beim Meldeamt gegeben.
Vor einigen Jahren habe es dann plötzlich im Landkreis Fusionsgespräche gegeben und man habe sich auf die Suche nach „etwas dazwischen“ begeben. „Die Politik hat das Thema ins Spiel gebracht“, berichtete Aileen Borschke. Im August 2020 sei es konkreter geworden. Es haben erste Treffen von Politik und Verwaltung stattgefunden.
Als erster Schritt wurde eine Zusammenarbeit in den Bereichen EDV und Kasse vereinbart. Die Kassengeschäfte der Samtgemeinde Niedernwöhren werden von der Samtgemeinde Nienstädt übernommen. Im Gegenzug übernimmt die Samtgemeinde Niedernwöhren die Betreuung der EDV der Samtgemeinde Nienstädt. „Unser Kassenleiter geht im Mai in Ruhestand, wird wegen restlicher Urlaubstage faktisch Anfang März nicht mehr im Haus sein“, erläuterte Borschke. Eine Kasse müsse mit zwei Personen besetzt sein, das sei für kleine Samtgemeinden schwierig.
Köritz räumte auf Nachfrage ein, dass es konkrete Überlegungen für eine Ausweitung der Zusammenarbeit auf weitere Arbeitsbereiche gibt, wollte diese aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich machen. Wenn Sachbearbeiter in den beiden Samtgemeinden in den Ruhestand gehen, werden sich neue Möglichkeiten ergeben. „Wir werden keinen Mitarbeiter wegloben“, betonte Köritz.
Die beiden Samtgemeinderäte hatten im Dezember jeweils einstimmig eine Kooperationsvereinbarung beschlossen. „Es gibt für die jeweils übernommenen Arbeiten keinen finanziellen Ausgleich; es sind gleichwertige Aufgaben mit nahezu gleichem Stundenaufwand“, so Köritz.
Die unterschriebene Vereinbarung gilt zum 1. Januar 2023, wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.
Foto: Aileen Borschke und Ditmar Köritz unterschreiben im „Trauzimmer“ die Vereinbarung; Sandra Wiechmann und Sebastian Kühn beobachten den Vorgang.
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