„Rote Karte für Zwang zum Heizungsaustausch“ „Wärmewende faktisch eine kalte Enteignung“
Landkreis (mm-13.05.23). Die derzeitige Bundesregierung gab als Grund für die Gesetzesänderung an, Deutschland müsse noch größere Anstrengungen unternehmen, um die weltweiten Klimaziele noch zu erreichen und eine Vorbildfunktion in der Welt einnehmen. „Je mehr man sich aber damit beschäftigt, so grotesker werden Habecks Pläne“, so Andreas Paul Schöniger, Vorsitzender der Kreisvereinigung der Freien Wähler in Schaumburg.
Auf dem Bundesparteitag der Freien Wähler in Nürnberg am letzten Wochenende sprachen sich die Delegierten dafür aus, den Vorschlag aus Niedersachsen zu unterstützen und der Ampel mit der „Roten Karte für den Zwang zum Heizungstausch“ ein sichtbares Zeichen gegen den vorliegenden über 170-seitigen Gesetzentwurf aus Habecks Ministerium zu setzen.
Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem kommenden Jahr mit dem verklausulierten Gesetz zu verbieten, ohne dass hinreichend bezahlbare technische Alternativen vorhanden sein, ist kein Weg für die erfolgreiche Energiewende, so Schöniger, dass nun aber auch Biomasseheizungen im Form von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz zukünftig unter das Heizungsverbot fallen sollen und einzig und allein nur noch Wärmepumpen als Alternative in Betracht kommen, trägt nicht nur zur weiteren Verunsicherung bei, sondern „wirkt wie eine kalte Enteignung der Menschen, die Jahrzehnte lang das Eigenheim sich vom Munde abgespart haben und trifft Mieter und Vermieter gleichermaßen.“
Die Vorschrift, dass Gasheizung ab 2030 mit mindestens 50% grünen Gasen betrieben werden müssen und bis 2035 sogar 65% grüner oder blauer Wasserstoff genutzt werden soll, würde bedeuten, dass ein normaler Betrieb einer Gasheizung ab 2035 praktisch unmöglich ist. „Das wirkt wie ein Verbot von Gasheizungen durch die Hintertür über eine Klausel im Gesetz.“
Um dieses zu erreichen, müssten alle Gasnetze bis spätestens 2035 zu 65% auf Wasserstoff umgestellt werden. Scheitert das, sind die Hauseigentümer in der Verantwortung, ihre Heizung trotzdem klimaneutral aufzustellen und übernehmen somit die Haftung, wobei Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen. Der gesetzliche Zwangsumtausch zerstört Lebenswerke. „Je mehr man sich damit beschäftigt, so grotesker werden Habecks Pläne“, so Schöniger deutlich.
Bei der angekündigten, aber noch unklaren Förderung werden demnach nur selbstnutzende Eigentümer und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt), in den Anspruch der neuen Fördersätze kommen. Viele Vermieter sind danach von der Grundförderung ausgeschlossen. Das trifft am Ende des Tages auch den Mieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften, denen das Kapital zur Sanierung fehlt.
Noch nicht abzusehen sind auch die Auswirkungen der bevorstehende EU-Energieeffizienzrichtlinie und die Einführung der Smart Meter für die Immobilenbesitzer. Die Smart Meter sind die die Untermauerung des Paradigmenwechsels in der deutschen Energiepolitik. Von der bedarfsorientierten wird auf eine angebotsorientierte Energiebereitstellung umgeswitcht. „Man kann es auch anders nennen: Rationierung“, erläutert Schöniger.
Schuldig bleibt die Bundesregierung zudem, die angekündigte Bereitstellung eines kostenfreien Sanierungsplans. Dieser würde zumindest verlässlich aufzeigen, welche Kosten auf Eigentümer zukommen und ob der Tausch einer Heizungsanlage überhaupt sinnvoll ist, ohne den baulichen Gesamtzustand des Gebäudes zu betrachten. „Ein zusätzlicher Bonus zu den bereits sehr ungleichen Fördersätzen von Heizungen zur Gebäudehülle ist alles andere als sinnvoll, weil noch sehr viele Gebäude nicht auf die erneuerbare Heiztechnik vorbereitet sind“, so Schöniger weiter.
Der Bedarf an Energie und damit die laufenden Kosten werden jedoch nicht gesenkt. „Richtig wäre es eigentlich daher, erst den Energiebedarf der Gebäude durch Sanierungsmaßnahmen zu senken, dann kann später auch eine Wärmepumpe ihre volle Wirkung entfalten“, so Schöniger abschließend. Es sei kein Wunder, dass Bundesminister Lauterbach nun großzügige Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Rehaeinrichtungen nun einfordert. Wenn das so kommt, werden auch die Länder und Kommunen, denen bereits jetzt schon das Wasser bis zum Hals steht, nachlegen und gleichermaßen für Schulen und Kindergärten Ausnahmengenehmigungen einfordern und es wie in der Corona Krise es dazu kommen könnte, dass täglich neue Gruppierungen entdeckt werden, die noch nicht mit Hilfsgeldern bedient wurden.
Aber nicht nur die erheblichen Kosten beim Einbau einer Wärmepumpe sorgen für Diskussionen. Wärmepumpen verwenden fast immer künstliche Gase als Kältemittel wie Perund Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die als krebserregend eingestuft werden. Neben Wärmepumpen, benutzen auch Kühlschränke und Klimaanlagen dieser PFAS Gase für den Wärmetransport. Sollte das mögliche EU Verbot genehmigt werden, könnte das ein wichtiger Schritt im Kampf gegen immer mehr Fällen von Krebs sein, aber ein Rückschlag im Kampf gegen den Klimawandel.
Die Hersteller von Wärmepumpen müssen somit ein neues Konzept entwickeln, um aktuelle Wärmepumpen umzurüsten. Deutschland hat sich inzwischen dafür ausgesprochen, die Produktion, sowie die Verwendung der PFAS EU-weit zu unterbinden. „Was wir brauchen, ist eine generelle Anreizsetzung, damit bessere neue Heizsysteme in die Häuser Einzug halten, aber nicht mit der Brechstange die Wärmepumpe von heute auf morgen quasi zur einzigen Lösung hochstilisiert wird“, so Schöniger abschließend. Foto: pr
Foto: Andreas Paul Schöniger (v.re.), Oliver Salomon und Christian Straub – sie vertreten die Freien Wähler im Stadtrat Bückeburg.
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