Offener Brief der WGSN

Samtgemeinde Nienstädt (mm-24.08.23). In einem offenen Brief an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie die beiden Landtagsabgeordneten Colette Thiemann und Jan-Philipp Beck hat Uwe Goth (Foto), der 1. Vorsitzende der Wählergemeinschaft Samtgemeinde Nienstädt, an die Resolution 2022 der Kommunen im Landkreis Schaumburg zur finanziellen Ausstattung im Bereich der Kindertagesbetreuung erinnert.

Nach 2017 hatten die Kommunen zum zweiten Mal eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass das Land Niedersachsen seiner sich aus Art. 58 der Niedersächsischen Verfassung ergebenden Verpflichtung, den Gemeinden und Landkreisen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht ausreichend nachkommt. Mit gleicher Resolution wurde darauf hingewiesen, dass seitens des Landes auch vorsätzlich das Konnexitätsprinzip nach Art. 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung außer Acht gelassen wird.

„Wir sind als Wählergemeinschaft Samtgemeinde Nienstädt mit Ratsmitgliedern in den Räten der Gemeinden Helpsen, Hespe, Nienstädt und Seggebruch vertreten. Nachdem wir bereits zum 01.01.2023 in unseren Gemeinden die Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuer erhöht hatten, sehen wir uns nun erneut gezwungen, die Hebesätze zum 01.01.2024 anzupassen, um die Haushalte unserer Gemeinden seriös zu finanzieren“, heißt es in dem offenen Brief.

Man sei also nicht in der Lage, auf etwaige Schlüsselzuweisungen zu verzichten, die sich durch ein Zurückbleiben hinter dem Durchschnitt ergeben würden. „Wir müssen damit unseren Einwohnerinnen und Einwohnern und den Gewerbetreibenden in schwierigen Zeiten zusätzliche Kosten zumuten, weil die Landesregierungen der vergangenen Jahre per Gesetzgebung die Kommunen zur Erbringung von Leistungen verpflichtet haben, ohne für eine saubere finanzielle Deckung Sorge zu tragen bzw. ihrer sich aus der Verfassung ergebenen Verpflichtungen nachzukommen“, heißt es in dem Schreiben.

Die Haushaltslagen der Gemeinden seien derart angespannt, „dass wir kaum noch in der Lage sind, unsere Pflichtaufgaben zu erfüllen, geschweige denn freiwillige Leistungen für unserer Einwohnerinnen und Einwohner zu erbringen.“ Mit oben genannten Resolution appellierten die Kommunen des Landkreises Schaumburg an das Land, dem eigenen Versprechen nachzukommen und für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen zu sorgen.

„Die Tatsache, dass wir als Kommunen auf diese Resolution bis heute keine offizielle Antwort erhielten, muss zu der Annahme führen, dass das Land Niedersachsen die Probleme der Kommunen nicht ernst nimmt“, so Goth abschließend.

 

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=73280

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