Osterfeuer – Verwaltung der Samtgemeinde Rodenberg gibt Hinweise
(pm – 23.3.24) Mit dem Osterfest stehen auch wieder die traditionellen Osterfeuer vor der Türe.
„Für traditionelle Osterfeuer sind bei der Samtgemeinde Rodenberg bereits einige Anmeldungen eingegangen,“ berichtet Ingo Heuser vom Ordnungsamt der Samtgemeinde Rodenberg.
„Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ist nur zu Ostern als Brauchtumsfeuer erlaubt. Ansonsten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art, auch Baum- und Strauchschnitt grundsätzlich verboten,“ erklärt Ingo Heuser.
Um das Brauchtumsfeuer nicht zu einer Belastung für Nachbarn und Umwelt werden zu lassen, muss das Feuer bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
· Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verwendet werden.
· Das Material muss trocken und frei von Verpackung oder sonstigen Anhaftungen sein.
· Um das Ablagern von fremdem Müll, Hausrat, Sperrmüll etc. zu vermeiden, darf der Grünabschnitt erst wenige Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden.
· Zum Schutz der Kleintiere muss das Feuerungsmaterial am Tage des Verbrennens noch einmal umgeschichtet werden.
· Zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers darf lediglich Papier, Stroh, Reisig o. ä. genutzt werden.
· Die Verwendung von Mineralölen und anderen stark rauchentwickelnden oder belastenden Stoffen ist verboten.
· Ein vorhandenes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.
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