Stadt Obernkirchen erhält 680.000 Euro an Bedarfszuweisungen vom Land

(pm – 22.7.24) Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Jan-Philipp Beck hat aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport erfahren, dass die Stadt Obernkirchen eine Bedarfszuweisung in Höhe von 680.000 Euro seitens des Landes Niedersachsen erhält.

Diese Zahlungen werden besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen gewährt.

„Die Bewilligung von Bedarfszuweisungen für die Stadt Obernkirchen ist ein erfreuliches Signal“, so Beck. „Denn gerade vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen für die Kommune sind diese Mittel besonders wichtig.“ Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. Die Stadt Obernkirchen erhält die Bedarfszuweisung zur Deckung von Fehlbeträgen im kommunalen Haushalt. Damit soll die Kassenliquidität gestärkt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 20 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.

Insgesamt sind im laufenden Antragsverfahren Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 74,3 Millionen Euro für 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen vorgesehen. Es handelt hierbei um eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs.

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