Ab heute Ausgangssperre im LandkreisNeues Infektionsschutzgesetz mit „Bundesnotbremse“ in Kraft
Landkreis (mm-24.04.21). Gestern ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Mit dem neuen § 28 b sind bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus geregelt worden. Die neuen Regelungen gelten ab dem heutigen Samstag, 24.04.2021. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg ist dazu heute im Internet unter www.schaumburg.de/Coronavirus Rubrik Regelungen veröffentlicht worden.
Da die Inzidenz im Landkreis seit einiger Zeit über dem Wert von 100 liegt hat sich der Landkreis bereits Ende März zur Hochinzidenzkommune erklärt. Das bedeutet, dass von einem dauerhaft hohen Niveau ausgegangen werden kann. Damit liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für den automatischen Eintritt der „Bundesnotbremse vor.
Damit gilt ab heute unter anderem eine Ausgangssperre. Der Landkreis teilt mit, dass heute voraussichtlich eine neue Coronavirus-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft treten wird. Ob und inwiefern sich daraus weitergehende Einschränkungen ergeben, die über die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes hinausgehen, bleibe abzuwarten.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Ausnahmen gibt es u.a. für genau definierte Berufe, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts und die Versorgung von Tieren. Zwischen 22 und 24 Uhr darf im Freien allein körperliche Bewegung ausgeübt werden, nicht jedoch in Sportanlagen.
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