Abstimmung über Notbetreuung in Kitas
Landkreis (mm-24.04.20). Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist eine maßvolle, kleinschrittige Erweiterung des Angebotes an Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen angezeigt. Dies weiterhin unter dem Vorbehalt, aus Gründen des Infektionsschutzes die Notbetreuung auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen.
Um auf diesem Weg möglichst einheitlich vorzugehen, haben sich die kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und die Gemeinde Auetal unter der Moderation des Landkreises Schaumburg auf einen gemeinsamen Kriterienkatalog verständigt. Hierdurch sollen für alle Eltern im Schaumburger Land gleichwertige Bedingungen vorliegen.
Die Notbetreuung kann weiterhin insbesondere von folgenden Berufsgruppen wahrgenommen werden: Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich; Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen; Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr; Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Berufe.
Daneben kann sich ein Bedarf aus einem besonderen Härtefall wie z.B. drohender Kindeswohlgefährdung ergeben. Ob eine Betreuung im Rahmen der Notgruppen angezeigt ist, kann wie bisher nur aufgrund einer Einzelfallprüfung durch die Einrichtungen und Einrichtungsträger erfolgen.
Auch sind Eltern weiterhin aufgefordert, zunächst alle Alternativen der Kinderbetreuung abzuklären und den Bedarf nachzuweisen.
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