Anklage gegen Lkw-Fahrer
Bückeburg/Stadthagen (mm-29.12.16). Wie die Staatsanwaltschaft Bückeburg mitteilt, hat sie in Folge des tödlichen Verkehrsunfalls vom 9. Mai 2016 in Stadthagen Anklage gegen den Fahrer des Lkw wegen fahrlässiger Tötung beim Amtsgericht in Stadthagen erhoben. Konkret wird ihm zur Last gelegt von der Vornhäger in die Lauenhäger Straße abgebogen zu sein, ohne sich dabei zu vergewissern, ob das Mädchen mit seinem Fahrrad in die Kreuzung eingefahren ist. In der Folge kam es zum Unfall, an dessen Folgen die Siebenjährige noch an der Unfallstelle verstarb. Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig teilte mit, dass das Gesetz für den Fall der Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vorgibt.
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