Auf dem Taxameter ist es „5 vor 12!“ Anpassung der Beförderungsentgelte
Landkreis (mm-19.08.22). Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. erhielt Anfang des Jahres aus Mitgliederkreisen deutliche Signale und führte daraufhin im April eine Mitgliederbefragung zur Anpassung der Beförderungsentgelte durch. Hintergrund für die als notwendig erachtete Erhöhung um 20 Prozent waren die erhöhten Kosten für die Unternehmen durch das geringere Fahraufkommen während der Corona-Pandemie, die gestiegenen Preise für Treibstoff, die steigende Inflationsrate und die zu erwartende Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober.
Im März erkundigte sich der Landtagskandidat der Freien Wähler, Andreas Paul Schöniger (Foto), über die betriebliche Lage im Taxigewerbe. Im persönlichen Austausch mit einem Unternehmen in Bückeburg wurde Schöniger noch einmal verdeutlicht, „dass die Taxiunternehmen in Niedersachsen bereits an ihre Rücklagen gehen, um die Betriebe am Leben zu halten.“
Nach der Sondersitzung des Kreisausschusses am Dienstag schickte die WGS/FW-Gruppe im Kreistag der Redaktion von Bückeburg-Lokal eine Pressemitteilung zu dem Thema. So ist es Schöniger „schleierhaft“, warum die Verwaltung erst auf einen Antrag der WGS/FW-Gruppe hin aktiv wurde. Man glaubt, der Landkreis hätte schon durch ein Schreiben des Unternehmers aus Oktober 2021 hellhörig werden müssen, in dem der Betriebsleiter auf die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens hingewiesen und verdeutlicht hat, dass eine Anpassung der Beförderungsentgelte, die seit 2018 nicht angehoben wurden, notwendig sei.
„Der Landkreis hingegen konnte dem Antrag keine hinreichenden Anhaltspunkte entnehmen, um eine Überprüfung der Beförderungsentgelte und die Anpassung einzuleiten“, heißt es in der Stellungnahme. Während in Gewerbebetrieben der Unternehmer eine Anpassung selbst vornehmen kann, seien die Beförderungsunternehmen von der Zustimmung der Abgeordneten im Kreistag angewiesen.
Dann aber ging alles sehr schnell, denn die Kreistagspolitiker von WGS und FW hatten auf Basis der Fakten den Stein in Rollen gebracht und beantragt, „die geltenden Beförderungsentgelte vor der Erhöhung des Mindestlohnes zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.“
Schöniger dankt und lobt die zuständige Mitarbeiterin Andrea Stüdemann, die bereits in weiser Voraussicht eine Beschlussvorlage für den Kreistag vorbereitet hatte. Während der Sondersitzung des Kreisausschusses betonte Heinrich Sasse, „dass die Entscheidung der Anpassungen der Gebühren, auf Grundlage der Empfehlung des Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen erfolgte“.
Erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt könnten die Unternehmen die Eichung ihrer Taxameter-Uhren durch das zuständige Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) vornehmen lassen. Aus diesem Grund sei die Sondersitzung wichtig, um für die Unternehmen ausreichend Zeit für die Eichung zu gewinnen. Der Kreisausschuss stimmte der Beschlussvorlage zu.
„Eine Gebührenanpassung findet jetzt endlich und rechtzeitig statt. Es war zeitlich gesehen schon ‚5 vor 12‘ auf dem Taxameter! Eine Eichgültigkeit wird erst durch die kostenpflichtige Programmierung, Abnahme und das Aufspielen des dann gültigen neuen Tarifes auf die entsprechenden Taxameter hergestellt“, so Schöniger.
Trotzdem werden die Zeiten für die Taxiunternehmen nicht besser: Weniger Fahrer, weniger Fahrgäste, trotz der steigenden Zahl der Veranstaltungen, machen den Unternehmen zu schaffen, so dass ein Unternehmen in Bückeburg dem Kreistagsmitglied Schöniger in dieser Woche mitteilte, dass er bereits seinen Mitarbeitern kündigen musste, den Betrieb einstellt und die Konzession bereits an ein anderes Unternehmen abgegeben hat. Foto: pr
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