Beschuldigter in Untersuchungshaft
Bückeburg/Rinteln (mm-24.08.20). Der Beschuldigte war am 18.08.2020 durch das mutmaßliche Opfer bei der Polizei Bielefeld angezeigt worden. Unmittelbar nach Eingang des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg am 19.08.2020 wurde noch am selben Tag beim Ermittlungsrichter ein Durchsuchungsbeschluss beantragt.
Die Durchsuchung fand am 20.08.2020 statt, anlässlich derer der Beschuldigte vorläufig festgenommen wurde. Am 21.08.2020 erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg das Amtsgericht Rinteln Haftbefehl gegen den bislang unbestraften 67-jährigen Beschuldigten.
„Er ist des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen dringend verdächtig. Konkret wird ihm vorgeworfen, sich insgesamt zweimal, nämlich in der in der Zeit von Sommer 2011 bis Weihnachten 2013, in Rinteln und Bielefeld an einem Jungen vergangen zu haben. Da konkrete Anhaltspunkte für weitere, auch aktuelle, Taten des Beschuldigten vorliegen, besteht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Der Beschuldigte befindet sich jetzt in einer Justizvollzugsanstalt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Bückeburg, Nils-Holger Dreißig.
Die Ermittlungen dauern an. Im Fall einer Verurteilung droht dem bislang unbestraften Beschuldigten eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Weitere Angaben können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden.
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