„Besser spät als gar nicht!“Katja Keul (MdB) stimmt für Infektionsschutzgesetz
Landkreis (mm-19.11.20). „Mit der heutigen Gesetzesänderung entstehen entgegen vieler Befürchtungen keine neue Pflichten zum Tragen von Masken, Abstandsgebote, Ausgangsbeschränkungen oder Ähnliches. Es wird vielmehr endlich eine verfassungsmäßig erforderliche Rechtsgrundlage für die Verordnungen der Landesregierungen geschaffen“, verdeutlicht Katja Keul (Foto), rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegenüber der Presse.
Es gehe, so Keul, weder um ein Ermächtigungsgesetz noch um die Abschaffung der Demokratie, sondern darum, den Anforderungen des Art. 80 Grundgesetz an eine gesetzliche Verordnungsermächtigung nach zu kommen. So entspreche es der Gewaltenteilung: Das Parlament, also die Legislative, entscheidet die wesentlichen Dinge selbst und ermächtigt die Exekutive, die Details in einer Verordnungen zu regeln.
„Der bisherige § 28 InfSG war kurz und knapp und war bei seiner Entstehung für lokale Ereignisse gedacht, aber nicht für umfassende Maßnahmen, wie sie in einer Pandemie notwendig sein können“, so die Bundestagsabgeordnete. Mit der Anpassung würden den Länderregierungen jetzt bei dem Erlass von Rechtsverordnungen endlich Leitplanken gesetzt, der Inzidenzwert zur Richtschnur für die Bewertung von Risiken vorgegeben und besonders grundrechtsrelevante Bereiche wie Pflegeeinrichtung, Kunst und Kultur und das Versammlungsrecht dürften nur noch unter strengeren Voraussetzungen eingeschränkt werden. Die Verordnungen seien künftig von Gesetzes wegen zu begründen und zu befristen.
„All dies hätte die Bundesregierung im Sommer längst auf den Weg bringen können. Dann wäre auch Zeit gewesen für ein übliches Gesetzgebungsverfahren und die notwendige Kommunikation, um gezielten Desinformationskampagnen etwas entgegen zu setzen“, so Keul.
Die große Verunsicherung in der Bevölkerung habe die Bundesregierung jetzt selbst zu verantworten. Die Eile sei tatsächlich geboten, weil die Gerichte sonst Maßnahmen aufheben müssten, wenn sie keine notwendige rechtliche Gesetzesgrundlage haben und zwar unabhängig davon, ob sie infektionsschutzrechtlich sinnvoll und verhältnismäßig sind.
„In den bisherigen Eilverfahren haben die Gerichte bislang die Risiken einer Aufhebung höher bewertet als die Beeinträchtigungen durch die Maßnahmen. Bei den Hauptverfahren allerdings hätten sie den Klagen, die auf eine fehlende Rechtsgrundlage gestützt waren, stattgeben müssen“, erläutert Keul.
Im Rahmen der Gewaltenteilung sei es Aufgabe der Gerichte, nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Über fehlende Gesetze könnte die Justiz sich nicht hinweg setzen. „Wenn jetzt mitten in der zweiten Welle, bei sich füllenden Intensivstationen, die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen aufgehoben werden müssten, wäre das eine Kapitulation des Staates beim Gesundheitsschutz. Ich habe daher heute aus voller Überzeugung dem Gesetz zugestimmt“, so Katja Keul abschließend. Foto: Büro Keul
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