Corona-Programm wird verlängert

Landkreis (mm-25.06.21). Das Programm „Niedersachsen dreht auf“ für Soloselbständige und Kultureinrichtungen wird wegen seines großen Erfolgs bis Ende 2022 verlängert. Das Land Niedersachsen unterstützt in Kooperation mit den Landschaften und Landschaftsverbänden soloselbständige Künstlerinnen und Künstler und Kultureinrichtungen. Vier Millionen Euro stehen für die Neuauflage des Programms bereit.

„Die Schaumburger Landschaft freut sich sehr, dass ‚Niedersachsen dreht auf‘ vom Land Niedersachsen in Kooperation mit den Landschaften und Landschaftsverbänden weiter fortgeführt wird“, erklärt Dr. Lu Seegers, die Geschäftsführerin der Schaumburger Landschaft. „Mit dem Programm konnten bereits zahlreiche Künstlerinnen und Künstler, aber auch Kultureinrichtungen im Schaumburger Land unterstützt werden. Die Fortsetzung des Programms zum jetzigen Zeitpunkt, wo die Inzidenzen weiter sinken, sei insbesondere für die Kultur im ländlichen Raum bedeutsam.

Herzstück des Programms ist die Förderung von Veranstaltungen in nahezu allen künstlerischen Formaten und Sparten (Förderlinie A). Die Kosten für das Engagement der Soloselbständigen können zu 100 Prozent über die Förderung abgedeckt werden. Voraussetzung ist, dass die Kulturveranstalter mit ihrem Förderantrag die Entwürfe der Verträge mit den Soloselbstständigen vorlegen.

Beantragt werden können zudem Projekte im Bereich der kulturellen Bildung (Förderlinie B) mit einer Laufzeit von mindestens vier Monaten. Sie können mit einer Förderquote von 60 Prozent unterstützt werden. Ferner können innovative künstlerische Projekte gefördert werden, die sich mit der aktuellen gesamtgesellschaftlichen Situation beschäftigen (Förderline C). Auch Soloselbständigen, die im nichtöffentlichen Bereich tätig sind (Förderlinie D), kann geholfen werden.

Anträge auf Förderung in den Förderlinien A, B und C (bis 7.999 Euro) können ab sofort bis zum 31. Dezember 2021 bei der Schaumburger Landschaft gestellt werden. Anträge auf eine Förderung in den Förderlinien C (ab 8.000 Euro) und D können bis zum 31. Juli 2021 beim Ministerium für
Wissenschaft und Kultur gestellt werden.

Weitere Informationen, die Förderkriterien, Hinweise und die Antragsformulare zum aktuellen Programm finden sich auf der Homepage der Schaumburger Landschaft www.schaumburgerlandschaft.de.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=60151

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