Coronarvirus: Allgemeinverfügung des Landkreises

Landkreis (mm-12.03.20). Das neuartige Coronavirus hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete und aus besonders betroffenen Regionen. Aus diesem Grund hat der Landkreis Schaumburg eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten herausgegeben.

Ab sofort ist es Reiserückkehrern aus Risikogebieten oder von der Ausbreitung des Coronavirus besonders betroffenen Gebieten für den durch die Inkubationszeit definierten Zeitraum von 14 Tagen nach Ankunft verboten, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser (außer behandlungsbedürftige Personen) sowie Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime, Berufs- und Hochschulen oder Landesbildungseinrichtungen zu betreten.

Die Maßnahme dient dazu, die Ausbreitung des neuen Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten medizinischen Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei. Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind tagesaktuell unter www.rki.de abrufbar.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=52278

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