Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bückeburg (pol-15.07.18). Am vergangenen Freitag, 19.00 Uhr, befährt ein 16-jähriger Bückeburger mit seinem Kleinkraftrad die Petzer Straße in Bückeburg. Er fällt den eingesetzten Beamten aufgrund seiner gefahrenen Geschwindigkeit auf. Bei Überprüfung wird festgestellt, dass die Drosselung des Krades außer Funktion gesetzt wurde. Die nunmehr erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen des Krades fehlt dem Bückeburger. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt.
Ebenfalls am Freitag, 20.00 Uhr, befährt ein 29-jähriger Bückeburger mit seinem Pkw die Friedrich-Bach-Straße, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Dem 29-Jährigen wird die Weiterfahrt untersagt, die Fahrzeugschlüssel werden vorübergehend sichergestellt. Ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet.
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