Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bückeburg (pol-06.04.22). Allerlei Ausflüchte und Ausreden hatte ein 50-jähriger Bückeburger parat, um partout seinen angeblich zu Hause vergessenen Führerschein nicht nachträglich der Polizei vorlegen zu müssen, den dieser am Dienstag gegen 18.50 Uhr bei einer Verkehrskontrolle auf der Hauptstraße in Obernkirchen nicht mitgeführt hatte.

Eine Überprüfung der Führerscheindaten ergab, dass der Bückeburger seit Jahren nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, die ihm entzogen wurde. Die Beamten untersagten dem 50-Jährigen die Weiterfahrt und führten eine Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel durch. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=65178

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