Fahren ohne Fahrerlaubnis

Obernkirchen (pol-07.12.22). Obwohl einem 18-jährigen Obernkirchener seit März 2022 die Fahrerlaubnis behördlich entzogen wurde, fuhr der junge Mann mit einem Pkw VW am Dienstag durch Obernkirchen und konnte gegen 15.00 Uhr im Obernkirchener Stadtgebiet angehalten und überprüft werden.

Der 18-Jährige gab gegenüber den Polizeibeamten sofort zu, keine Fahrerlaubnis zu besitzen, machte aber zum Grund seiner Autofahrt keine Angaben. Die Beamten stellten die Fahrzeugschlüssel sicher und übergaben sie dem Fahrzeughalter. Gegen den Obernkirchener ist ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden.

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