Förderung der Elektromobilität
Änderung der Parkgebührenordnung

Bückeburg (mm-27.07.15). In einem Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Bückeburg beantragt die CDU-Stadtratsfraktion eine Änderung der Parkgebührenordnung für Fahrzeuge, die entweder auf Hybrid- oder vollelektrischer Basis fahren. Ziel der Änderung sei es, dass diese Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet kostenlos parken dürfen. Ermöglicht könnte dies durch eine Plakette werden, die jeweils kostenlos im Bürgerbüro oder über das Internet bekommen werden kann.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, nach geeigneten Parkplätzen im Stadtgebiet zu suchen (zum Beispiel Schild-Parkplatz oder an der Parkpalette) und die Möglichkeiten zu eruieren, dort – in Kooperation mit Energieversorgern und/oder ansässigen Firmen – je ein bis zwei Ladesäulen zu errichten. Angesichts der zukünftigen Mobilitätsveränderungen und um Ansporn für die Nutzung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu schaffen, hält es die CDU-Fraktion für notwendig, weitere Investitionsanreize für die Anschaffung CO2-armer Fahrzeuge zu schaffen und diesen zum Marktdurchbruch zu verhelfen. Da die Stadt nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um aktiv Förderung und Investitionen in erneuerbare Energien und Ressourcenschonung zu betreiben, soll auf diesem Wege der Bürger angeregt werden, den Erwerb von Elektro- oder Hybridfahrzeugen zu forcieren.

Dieser kleine finanzielle Anreiz der wegfallenden Parkgebühr stelle zwar, so die CDU in einer Pressemitteilung, nur eine Geste dar, sei aber ein klares Zeichen der Privilegierung und solle daher durch die Errichtung einer geeigneten Infrastruktur zum Aufladen der Fahrzeuge und durch die Bereitstellung von kostenlosen Parkplätzen untermauert werden.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=18816

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