Gastfamilien für minderjährige Flüchtlinge gesucht
Landkreis (mm-19.10.15). Der Bund hat jüngst die rechtlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf alle Jugendämter geschaffen. Der Landkreis Schaumburg rechnet nach dem Verteilerschlüssel des Landes Niedersachsen mit der Zuweisung von bis zu 60 Kindern und Jugendlichen pro Jahr. Die Vorbereitungen laufen im Schaumburger Land auf Hochtouren.
Nach Aussage des federführenden Bundesverwaltungsamtes Köln werden in diesem Jahr bundesweit 30.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erwartet. Auf Niedersachsen entfallen nach aktuellen Berechnungen etwa 2.500 Minderjährige. Für das Schaumburger Land bedeutet dies, dass nach dem Verteilerschlüssel des Landes kurzfristig ab Anfang November mit der Zuweisung von bis zu 60 unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen zu rechnen ist.
In diesem Zuge sind durch das Jugendamt kurzfristig geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Neben der Unterbringung in geeigneten Jugendhilfeeinrichtungen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch vorgesehen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, vorübergehend Minderjährige in ihren Familien aufzunehmen.
Aufgeschlossene Gastfamilien sollten neben der persönlichen Eignung (u.a. älter als 25 Jahre, wünschenswert – aber nicht zwingend – pädagogische Ausbildung, ggf. Sprache) die Bereitschaft mitbringen, ihre aktuelle Wohnsituation vorab prüfen zu lassen. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die Gastfamilien werden selbstverständlich eng durch qualifizierte Mitarbeiter des Jugendamtes betreut und begleitet. Interessierte Gastfamilien finden weitere Informationen auf der Internetseite des Landkreises www.schaumburg.de/gastfamilien-fuer-unbegleitete-minderjährige-Flüchtlinge.
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