Gebietsänderung
Heeßen (mm-31.01.17). Die Gemeinde Heeßen beabsichtigt, mit der Stadt Obernkirchen einen Gebietsänderungsvertrag nach §§ 25 bis 27 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abzuschließen. Die ausführliche Bekanntmachung hierzu ist auf den Internet-Seiten der Samtgemeinde Eilsen, der Gemeinde Heeßen und der Stadt Obernkirchen, sowie in den Aushangkästen und im Rathaus einzusehen. Die Gemeinde Heeßen weist auf das Anhörungsrecht der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 25 Abs. 4 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Grenzänderung zwischen der Gemeinde Heeßen und der Stadt Obernkirchen hin.
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