„Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“
Rinteln (pol-28.10.20). Ein 25-jähriger Rintelner kehrte am 4. Oktober von einem Griechenlandurlaub zurück und landete dazu auf dem Flughafen Hannover. Dort stellten Beamte der Bundespolizei fest, dass er gegen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verstoßen hat. Der Rintelner legte ein Gesundheitszeugnis mit Befreiung von der M-N-S-Pflicht eines Arztes aus Österreich vor.
Die Beamten ermittelten, dass dieses Gesundheitszeugnis offensichtlich zu Unrecht ausgestellt wurde oder sogar von dem Rintelner selbst aus dem Internet heraus ausgedruckt wurde. Jetzt ermittelt die Rintelner Polizei gegen den Mann wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem § 279 Strafgesetzbuch.
Die Bundespolizei stellte außerdem fest, dass die österreichischen Behörden gegen den Arzt ermitteln und dieser eventuell bereits seine Lizenz als Arzt verloren hat.
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