Geflügelpest:
Aufstallpflicht wird aufgehoben

Landkreis (mm-01.05.21). Die Ausbreitung der Geflügelpest hat sich in Deutschland insgesamt beruhigt. Bis auf zwei Hotspots in Thüringen und Baden Württemberg sind die Ausbrüche deutlich zurückgegangen. In Niedersachsen kam es seit Ende März 2021 zu keinem weiteren Ausbruch der aviären Influenza in einem Nutztierbestand.

Der Landkreis Schaumburg hebt aus diesem Grunde seine am 20.11.2020 und am 17.03.2021 erlassenen Allgemeinverfügungen zur Aufstallung von Geflügel mit Ablauf des 30.04.2021 auf. Die Anordnungen waren erlassen worden, da nahe der Weser bei Hohenrode und an einem Teich in Stadthagen infizierte Wildvögel tot aufgefunden wurden.

Mit der Aufhebung der Stallpflicht folgt der Landkreis Schaumburg dem Beispiel anderer Landkreise in Niedersachsen, die ebenfalls ihre verordnete Aufstallpflicht zurückgenommen haben. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse können sich jetzt wieder frei bewegen. „Die Aufstallung ist unter Berücksichtigung des Tierwohls nicht mehr gerechtfertigt“, so Dr. Kerstin Haver als Leiterin des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat seine Risikoeinschätzung für den Eintrag des Virus in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig zurückgestuft. Sie appelliert daher an alle Geflügelhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten, da das Vogelgrippevirus aus der Wildvogelpopulation noch nicht ganz verschwunden ist.

Die Allgemeinverfügung, mit der die Aufstallungspflicht aufgehoben wurde, ist veröffentlicht unter www.schaumburg.de/Aktuelles.

 

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=59227

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