Glas-Wasser-Trick gelingtVerhaltensregeln gegen Trickdiebstahl
Bückeburg (pol-16.07.15). Durch das Vortäuschen einer Notsituation verschaffen sich Trickdiebe Zugang zu Wohnungen oder gelangen an Gegenstände, die sie durch die kurze Abwesenheit der Wohnungsinhaber stehlen können. So ist es auch gestern gegen12.15 Uhr in Scheie, gewesen, als eine Ausländerin eine 73-jährige Frau im Jagdweg um ein Glas Wasser für ihr Kind bat, das in einem Kinderwagen lag.Nachdem die wahrscheinliche Täterin weg war, stellte die Seniorinfest, dass ihr Mobiltelefon gestohlen wurde. Von der gesuchten Frau liegt folgende Personenbeschreibung vor: etwa165 cm groß, osteuropäischer Typ, lange schwarze Haare, türkisfarbener Pullover, mitgeführte Karre mit Verdeck und Baby.
Der Pressesprecher der Polizei Bückeburg, Matthias Auer, weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, folgende Verhaltensregeln anzuwenden, um nicht das nächste Opfer eines Trickdiebstahls zu werden und beschreibt andere mögliche Varianten, wie Trickdiebe Kontakt zu ihren Opfern aufnehmen:
Glas-Wasser-Trick:
Der Glas-Wasser-Trick vermittelt vorgetäuschte Notlagen. Beispiel: Es klingelt an der Haustür. Es sind häufig Frauen, die Übelkeit, Schwangerschaft oder Arzneimitteleinnahme vortäuschen und an der Haustür nach einem Glas Wasser fragen. In dem Moment, in dem die älteren Menschen das Glas Wasser holen, schlüpft eine weitere Person in die Wohnung und durchsucht Schränke und Schubladen nach Wertvollem. Die meisten Trickdiebe werden im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer fündig.
Notfall wird vorgetäuscht:
Die Unbekannten geben an, dass sie angeblich Hilfe für ihr krankes Kind benötigen würden. Der Verpflichtung zur Hilfeleistung kommt man in jedem Fall nach, wenn man einen Arzt verständigt. Grundsätzlich sollte man nie Fremde in die Wohnung lassen. Eine angebliche Notsituation wie in diesem Fall ist in der Regel nur ein Vorwand, die Wohnung eines potentiellen Opfers zu betreten. Ist dies gelungen, sind die Wohnungsinhaber dem oft sehr professionellen Vorgehen dieser Straftäter zumeist hilflos ausgeliefert. Weitere Ausreden: Wegen einer Autopanne wird um Kühlwasser gebeten, beziehungsweise der Fremde muss wegen einer Panne dringend telefonieren, angeblich ist sein Handy leer. Das mitgeführte Kleinkind muss dringend zur Toilette. Niemand ist verpflichtet, Fremde zwecks Toilettenbesuchs in die Wohnung zu lassen.
Auch die Masche mit der Wohnungsbesichtigung kommt immer wieder vor. Man interessiert sich für eine freie Wohnung im Haus. Wegen der grundrissgleichen Wohnung des Opfers bitten die gepflegt aussehenden Betrüger um die Wohnungsbesichtigung. Vorsicht bei hilfsbereiten freundlichen „Taschenträgern“: Diese „Hilfsbereitschaft“ dient oft nur einem Zweck, nämlich in die Wohnung zu gelangen. Der hilfsbereite Mensch möchte oben angekommen nur ein Glas Wasser oder er muss zur Toilette. Wer möchte sich da undankbar zeigen? Komplize schleicht durch nicht ganz geschlossene Tür in die Wohnung. Durch Ablenkung, zum Beispiel Hochhalten einer Tischdecke, Bitte um Glas Wasser, Toilettengang, Nachricht aufschreiben, gelangt ein zweiter Täter unbemerkt in die Wohnung und durchsucht die Räume nach Wertsachen.
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