Lärmaktionsplan
Bückeburg (mm-12.08.18). Die Belastung durch Lärm wird als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die EU darauf hin beginnend ab 2002 eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu soll zunächst die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten ermittelt werden und darauf aufbauend ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden.
Aktuell wurden durch das Land Niedersachsen Lärmkarten aufgestellt, so auch für die Stadt Bückeburg. Kartiert wurden alle Straßen, die eine tägliche Verkehrsbelastung von mehr als 10.000 Fahrzeugen aufweisen. In Bückeburg sind dies die B 83 und die B 65.
Darauf aufbauend sind durch die betroffenen Kommunen Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen im Bereich Straße zu erstellen. Daneben erfolgt auch für die Eisenbahnstrecken eine Kartierung und Lärmaktionsplanung, die aber durch das Eisenbahnbundesamt vorgenommen wird. Die Ergebnisse können unter der Internetseite www.eba.bund.de/lap eingesehen werden.
In Bückeburg liegt zwar eine Betroffenheit vor, allerdings werden die Immissionswerte, die ein gesundes Wohnen gewährleisten, nicht überschritten, so dass kein akutes Handlungserfordernis gesehen wird. Die aktuelle Lärmkartierung und der daraus resultierende Lärmaktionsplan werden in der Zeit vom 15.08. bis zum 05.09.2018 bei der Stadt Bückeburg, Stadthaus, Marktplatz 3 im 1. OG, öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind darüber hinaus auch auf der Internetseite der Stadt Bückeburg unter www.bueckeburg.de einzusehen.
Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt werden mit dieser öffentlichen Auslegung angesprochen, Hinweise zu geben, die ggf. einzuarbeiten sind, so dass der Plan dann durch den Rat der Stadt Bückeburg beschlossen werden kann.
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